IGeL-Leistungen: Was Beschäftigte wissen sollten

Der Augenarzt empfiehlt eine Gesichtsfeldmessung, die Gynäkologin fragt nach einem erweiterten Krebsvorsorge-Ultraschall, der Orthopäde schlägt eine spezielle Stoßwellentherapie vor. All das klingt nach vernünftiger Medizin. Bis die Praxishelferin an der Rezeption erklärt: „Das zahlt die Kasse nicht.“ Wer dann zustimmt, bezahlt aus eigener Tasche, manchmal ohne genau zu wissen, wofür.

Was IGeL-Leistungen überhaupt sind

IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Gemeint sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und deshalb privat abgerechnet werden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V verpflichtet die Kassen, nur Leistungen zu finanzieren, die notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Alles, was dieser Prüfung nicht standhält oder schlicht nicht beantragt wurde, fällt durch das Raster.

Typische Beispiele: die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke als Krebsvorsorge (rund 30 bis 60 Euro), der Glaukom-Früherkennungstest beim Augenarzt (15 bis 40 Euro), das PSA-Screening zur Prostatakrebs-Früherkennung (20 bis 50 Euro) oder Osteoporose-Messungen per Knochendichtemessung (25 bis 80 Euro). Die Spanne ist breit, die Kosten summieren sich bei mehreren Arztbesuchen im Jahr schnell.

Wie verbreitet IGeL-Angebote sind

Laut einer repräsentativen Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurde etwa jedem zweiten Kassenpatienten in einer Arztpraxis innerhalb von zwei Jahren mindestens eine IGeL-Leistung angeboten. Rund 60 Prozent der Befragten stimmten zu. Das entspricht einem Marktvolumen von mehreren Milliarden Euro jährlich, das weitgehend ohne systematische Qualitätskontrolle fließt.

Das ist kein Randphänomen. Arbeitgeber, die betriebliche Gesundheitsförderung ernst nehmen, stellen fest: Beschäftigte fühlen sich nach solchen Arztgesprächen oft unter Druck gesetzt oder verunsichert. Die Entscheidung fällt selten in Ruhe, sondern am Ende eines ohnehin kurzen Arztgesprächs.

Nutzenbewertung: Was die Evidenz zeigt

Der Medizinische Dienst des Bundes betreibt seit Jahren den IGeL-Monitor, eine unabhängige Bewertungsplattform. Das Ergebnis ist ernüchternd: Von den untersuchten Leistungen wurde keine einzige mit „nutzt“ bewertet. Die meisten landen bei „unklar“, etliche bei „tendenziell schadet“ oder „schadet“. Der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsvorsorge etwa gilt als „tendenziell schadet“, weil er zu Fehlalarmen und unnötigen Operationen führt.

Wer sich vor einem Gespräch beim Arzt informieren möchte, findet beim Apotheken-Atlas einen praxisnahen Überblick, welche Leistungen häufig angeboten werden und was Kassen grundsätzlich nicht übernehmen. Solche Informationen helfen, das Gespräch in der Praxis besser einzuordnen, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.

Rechte von Patientinnen und Patienten

Viele Beschäftigte wissen nicht, dass sie vor jeder IGeL-Leistung ein verbrieftes Recht auf ausreichend Bedenkzeit haben. Kein Arzt darf eine solche Leistung erbringen, ohne vorher schriftlich darüber aufzuklären und einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Das ergibt sich aus dem Patientenrechtegesetz, das seit 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist.

  • Schriftlicher Kostenvoranschlag: Vor der Behandlung muss der voraussichtliche Preis klar beziffert sein.
  • Kein sofortiger Entscheid: Wer um Bedenkzeit bis zum nächsten Termin bittet, hat das Recht dazu. Druck ist unzulässig.
  • Zweite Meinung einholen: Bei teuren oder risikobehafteten Leistungen ist ein zweites Arztgespräch sinnvoll und legitim.
  • Ablehnung ohne Konsequenzen: Wer Nein sagt, darf deshalb nicht schlechter behandelt oder aus der Praxis verwiesen werden.

Abrechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Arzt darf den einfachen Satz, das 2,3-Fache oder unter bestimmten Umständen bis zum 3,5-Fachen des Regelwertes berechnen. Liegt eine Abrechnung darüber, muss das schriftlich begründet werden.

Was Arbeitgeber und HR-Teams tun können

Betriebliche Gesundheitsförderung endet nicht beim Obstteller. Wer Beschäftigte wirklich stärken will, sorgt dafür, dass sie medizinische Entscheidungen informiert treffen können. Das bedeutet konkret:

  • Im Rahmen von Gesundheitstagen oder internen Newslettern auf seriöse, unabhängige Informationsquellen hinweisen.
  • Betriebsärztliche Beratung explizit als Anlaufstelle für Fragen zu IGeL-Angeboten positionieren.
  • EAP-Programme (Employee Assistance Programs) so kommunizieren, dass auch Gesundheitsfragen darin Platz haben.

Der betriebsärztliche Dienst ist besonders wertvoll, weil er keine eigenen IGeL-Leistungen verkauft und Empfehlungen ohne wirtschaftliches Eigeninteresse geben kann. Viele Unternehmen nutzen dieses Potenzial nicht ausreichend.

Was die Krankenkassen erstatten und was nicht

Es gibt eine Grauzone zwischen echten IGeL und Kassenleistungen. Manche Untersuchungen werden ab einem bestimmten Alter oder bei Risikofaktoren von der Kasse übernommen, darunter auch Leistungen, die in anderen Situationen IGeL wären. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die jeweiligen Krankenkassen geben darüber Auskunft, oft auch telefonisch und kostenfrei.

Sinnvoll ist folgende Faustregel: Bevor einer IGeL-Empfehlung zugestimmt wird, einmal direkt bei der eigenen Kasse nachfragen, ob die Leistung nicht doch erstattet wird. Das dauert meist nur wenige Minuten und kann die Entscheidungsgrundlage deutlich verändern.

Verbreitung ausgewählter IGeL-Leistungen und Kosten im Überblick

Leistung Typischer Preis Bewertung IGeL-Monitor
Ultraschall Eierstöcke (Vorsorge) 30 bis 60 Euro Tendenziell schadet
Glaukom-Früherkennung 15 bis 40 Euro Unklar
PSA-Test (Prostata) 20 bis 50 Euro Tendenziell schadet
Knochendichtemessung (ohne Risikofaktoren) 25 bis 80 Euro Tendenziell schadet
Hautkrebsscreening (außerhalb Intervall) 20 bis 40 Euro Unklar

IGeL-Leistungen sind kein Betrug per se, aber sie sind auch keine neutrale Empfehlung. Wer informiert ist, kann selbst entscheiden. Wer unter Zeitdruck zustimmt, zahlt oft für etwas, das ihm nicht hilft oder das er ohnehin als Kassenleistung hätte bekommen können. Das Wissen darum ist eine Form von Gesundheitskompetenz, die sich auszahlt.