Wenn in einem Unternehmen ein Verteilerkasten brummt, eine Steckdose im Pausenraum Brandspuren zeigt oder eine Maschine nach dem letzten Umbau nicht mehr geprüft wurde, ist das kein technisches Randthema. Es ist ein Fall für HR. Nicht weil die Personalabteilung die Drähte selbst in die Hand nehmen soll, sondern weil sie organisatorisch und rechtlich in der Pflicht steht, wenn Arbeitssicherheit im Betrieb nicht gewährleistet ist.
Warum HR bei Elektrosicherheit überhaupt zuständig ist
Die Zuständigkeit von HR für elektrische Sicherheit ergibt sich nicht aus einem einzelnen Paragrafen, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Gesetze. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen systematisch zu beurteilen und zu beseitigen. Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert das für Arbeitsmittel und Anlagen. HR ist dabei die Schnittstelle: Sie koordiniert Gefährdungsbeurteilungen, dokumentiert Unterweisungen und stellt sicher, dass Prüffristen nicht stillschweigend ablaufen.
In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Unternehmen keine klare Verantwortungsstruktur für Elektroprüfungen hat, landet das Problem früher oder später auf dem Schreibtisch der Personalleitung. Spätestens dann, wenn nach einem Vorfall die Staatsanwaltschaft fragt, wer wann was veranlasst hat.
Konkrete Auslöser, die Handlungspflicht begründen
Viele HR-Abteilungen reagieren erst, wenn etwas passiert ist. Dabei gibt es klare Signale, bei denen das Beauftragen eines qualifizierten Fachmanns keine Ermessenssache mehr ist, sondern Pflicht.
- Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3: Ortsfeste elektrische Anlagen müssen je nach Nutzungsart alle vier Jahre geprüft werden, in manchen Betrieben jährlich. Diese Fristen sind nicht verhandelbar.
- Umbau oder Erweiterung von Anlagen: Sobald ein Büro umgebaut, eine neue Maschine angeschlossen oder ein Serverraum erweitert wird, gilt die alte Prüfbescheinigung nicht mehr.
- Meldungen aus der Belegschaft: Wenn Mitarbeitende Funken, Überhitzung oder Kurzschlüsse melden, besteht sofortiger Handlungsbedarf. Jede dokumentierte Meldung, die ohne Reaktion bleibt, ist im Schadensfall ein Problem.
- Neue Arbeitsstätten oder Übernahmen: Bei Betriebsübernahmen oder dem Bezug neuer Räume ist der Zustand der elektrischen Infrastruktur häufig unbekannt. Eine Erstprüfung ist dann keine Option, sondern Grundvoraussetzung.
- Auffälligkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung: Wenn die jährliche Begehung zeigt, dass Prüfplaketten fehlen oder Verteiler nicht beschriftet sind, reicht eine interne Notiz nicht aus.
Was „qualifiziert“ bei einem Elektriker konkret bedeutet
HR-Verantwortliche stehen hier vor einem praktischen Problem: Nicht jeder, der sich Elektriker nennt, darf alle Arbeiten ausführen. Die Elektrofachkraft im rechtlichen Sinne ist eine Person mit abgeschlossener Berufsausbildung, aktueller Berufserfahrung und Kenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften. Wer im Internet einen Handwerker sucht, sollte gezielt nach Betrieben mit Nachweis über DGUV-V3-Prüfberechtigung fragen. Fachportale rund um das Thema Elektriker helfen dabei, die richtigen Fachbegriffe zu kennen und im Gespräch mit Dienstleistern die richtigen Fragen zu stellen. Der Unterschied zwischen einer befähigten Person und einer Elektrofachkraft ist zum Beispiel einer, den man kennen sollte, bevor man einen Auftrag erteilt.
Wichtig für HR: Der Auftragnehmer muss im Anschluss eine prüffähige Dokumentation liefern. Eine mündliche Aussage, die Anlage sei in Ordnung, reicht für die Betriebsdokumentation nicht aus.
Haftung, Dokumentation und die Rolle der Gefährdungsbeurteilung
Im Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaften und Gerichte zunächst, ob eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung existiert und ob aus ihr Maßnahmen abgeleitet wurden. Fehlt dieser Nachweis, kann das sowohl zu Regressforderungen gegen das Unternehmen als auch zu persönlicher Haftung der verantwortlichen Personen führen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt dazu Mustervorlagen und Branchenleitfäden bereit, die HR-Abteilungen als Grundlage nutzen können. Entscheidend ist dabei die Nachvollziehbarkeit: Wer hat wann welchen Mangel festgestellt, wer wurde beauftragt, bis wann war die Maßnahme umgesetzt, und wer hat das geprüft?
Diese Dokumentationskette ist nicht bürokratischer Selbstzweck. Sie entscheidet im Ernstfall darüber, ob ein Unfall als vermeidbar eingestuft wird oder nicht. Ein vermeidbarer Unfall bei fehlender Dokumentation kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Typische Fehler in der Praxis
In kleinen und mittelgroßen Unternehmen wiederholen sich bestimmte Muster. HR verlässt sich auf mündliche Zusagen der Haustechnik, dass alles geprüft sei. Prüffristen werden nicht zentral erfasst und laufen unbemerkt ab. Neue Mitarbeitende werden über allgemeine Sicherheitsregeln unterwiesen, aber niemand prüft, ob ihre Arbeitsmittel technisch in Ordnung sind. Externe Dienstleister führen Arbeiten an Anlagen durch, ohne dass HR prüft, ob die Ergebnisse dokumentiert wurden.
Besonders problematisch ist die Situation in Betrieben mit Homeoffice-Ausstattung. Wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitenden elektrische Arbeitsmittel für den Heimbetrieb zur Verfügung stellt, besteht auch dort eine Prüfpflicht. Diese betrifft zwar in der Regel tragbare Geräte und nicht die private Hausinstallation, aber auch für Laptops, Ladegeräte und externe Monitore gelten Prüfintervalle nach DGUV V3.
Wie HR die Steuerung sinnvoll organisiert
Arbeitssicherheit in diesem Bereich lässt sich gut strukturieren, wenn HR die Verantwortung klar zuweist. Das bedeutet nicht, dass HR selbst Prüfprotokolle ausfüllt. Es bedeutet, dass eine benannte Person im Unternehmen Prüffristen zentral verwaltet, Beauftragungen dokumentiert und Nachweise archiviert.
Ein einfacher Ansatz: Eine Prüfliste mit allen prüfpflichtigen Anlagen und Geräten, sortiert nach nächstem Prüfdatum. Diese Liste liegt in HR, wird mit der Haustechnik oder dem Facility Management abgestimmt und mindestens jährlich aktualisiert. Beauftragungen gehen schriftlich raus, Berichte kommen schriftlich zurück.
Wer diesen Prozess einmal aufgebaut hat, merkt schnell: Der Aufwand ist überschaubar. Die Alternative, nämlich ein Vorfall ohne lückenlose Dokumentation, ist es nicht.


