Eine Mietvertragskündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Mieter haben in der Regel 3 Monate Kündigungsfrist, Vermieter je nach Mietdauer bis zu 9 Monate. Wer eine fertige Vorlage nutzt, vermeidet formale Fehler, die die Kündigung unwirksam machen könnten.
Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur schriftlich per Brief wirksam. Mieter müssen 3 Monate Frist einhalten, Vermieter bis zu 9 Monate – je nach Wohndauer. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, um für diesen Monat zu zählen. Eine vollständige Vorlage enthält: Datum, vollständige Adresse, eindeutige Kündigungserklärung, Unterschrift aller Mieter und optional die Bitte um Empfangsbestätigung.
Welche Formvorschriften gelten für die Kündigung eines Mietvertrags?
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 568 Abs. 1 BGB zwingend die Schriftform vor. Das bedeutet: Ein Kündigungsschreiben per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist rechtlich unwirksam. Der Brief muss handschriftlich unterschrieben sein. Bei mehreren Mietern müssen alle Mieter unterschreiben, bei mehreren Vermietern muss die Kündigung an alle adressiert werden. Fehlt auch nur eine Unterschrift, kann der Empfänger die Kündigung als unwirksam zurückweisen.
Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder die persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung. Der Briefkasten-Einwurf gilt zwar als Zugang, ist aber im Streitfall schwerer nachzuweisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert beide Wege: Einschreiben und zusätzliche Zeugen beim Einwurf.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei strittigen Kündigungssachverhalten, insbesondere bei Eigenbedarfskündigung oder außerordentlicher Kündigung, sollte stets ein Fachanwalt für Mietrecht oder ein Mieterverein konsultiert werden.
Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter?
Für Mieter ist die Frist klar und einheitlich: 3 Monate zum Ende des übernächsten Monats. Wer also am 3. August kündigt, kann frühestens zum 31. Oktober ausziehen. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang beim Vermieter spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats.
Vermieter hingegen unterliegen gestaffelten Fristen nach § 573c BGB, die von der Wohndauer abhängen:
| Wohndauer des Mieters | Kündigungsfrist für Vermieter |
|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
| Mehr als 8 Jahre | 9 Monate |
Vermieter benötigen zusätzlich einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters oder wirtschaftliche Verwertung der Immobilie. Eine Kündigung ohne Grund ist für Vermieter grundsätzlich nicht möglich.
Was gehört in eine rechtssichere Kündigung – Die 7-Punkte-Checkliste
Eine vollständige Kündigung muss sieben Pflichtbestandteile enthalten. Wer alle sieben abarbeitet, vermeidet die häufigsten Fehlerquellen:
- Vollständige Absenderangabe: Name und aktuelle Adresse aller kündigenden Personen.
- Vollständige Empfängerangabe: Name und Adresse des Vermieters oder der Hausverwaltung.
- Datum des Schreibens: Muss das tatsächliche Ausstellungsdatum tragen.
- Betreffzeile: Klare Bezeichnung der Wohnung mit Adresse und ggf. Wohnungsnummer.
- Eindeutige Kündigungserklärung: Wortlaut wie „Hiermit kündige ich den Mietvertrag über die oben genannte Wohnung ordentlich zum nächstmöglichen Termin.“
- Bitte um Empfangsbestätigung: Nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
- Eigenhändige Unterschrift: Aller Mieter – keine Druckschrift, keine digitale Signatur.
In der Praxis scheitern überraschend viele Kündigungen an der fehlenden Unterschrift eines Mitbewohners. Wer in einer WG wohnt oder den Mietvertrag gemeinsam mit dem Partner abgeschlossen hat, muss alle eingetragenen Mieter zur Unterschrift bewegen. Fehlt eine einzige Unterschrift, kann der Vermieter die Kündigung fristlos zurückweisen, ohne dass eine neue Frist zu laufen beginnt. Diesen Fehler sieht man selbst in ansonsten formal korrekten Schreiben erstaunlich häufig.
Vorlage Mietvertrag kündigen – Muster für Mieter (ordentliche Kündigung)
Die folgende Vorlage ist sofort einsatzbereit. Platzhalter in eckigen Klammern durch die eigenen Daten ersetzen:
[Vor- und Nachname Mieter]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Vor- und Nachname Vermieter / Hausverwaltung]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung des Mietvertrags
Mietobjekt: [vollständige Adresse der Wohnung inkl. Stockwerk / Wohnungsnummer]
Sehr geehrte/r [Anrede Vermieter],
hiermit kündige ich den oben bezeichneten Mietvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, frühestens zum [Datum des angestrebten Auszugs].
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung sowie um Mitteilung des genauen Mietendes.
Mit freundlichen Grüßen,
[Eigenhändige Unterschrift]
[Name in Druckschrift]
Wer den gesamten Mietprozess von Anfang an strukturiert angehen möchte, findet im Artikel Mietvertrag Vorlage: Worauf Vermieter und Mieter unbedingt achten müssen eine umfassende Übersicht aller relevanten Vertragsklauseln.
Wann ist eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich?
Die außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB erlaubt beiden Parteien, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund. Für Mieter sind typische Gründe: unbewohnbare Mängel trotz schriftlicher Fristsetzung, unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter oder Vorenthalten der Wohnung bei Mietbeginn. Für Vermieter gelten als wichtige Gründe: Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten, erhebliche Beschädigung der Wohnung oder unbefugte Untervermietung.
Wer eine Wohnung etwa durch Untervermietung weitergibt, sollte vorher prüfen, ob eine Erlaubnis des Vermieters vorliegt. Alles Relevante dazu erklärt der Artikel Untermietvertrag Vorlage: Rechte, Pflichten und kostenloser Mustervertrag.
Wichtig: Bei der fristlosen Kündigung muss der Grund im Schreiben explizit benannt werden. Eine pauschale Kündigung „aus wichtigem Grund“ ohne Konkretisierung ist angreifbar.
Sonderfall Unternehmens- und Gewerberäume: Was HR-Verantwortliche wissen müssen
Betriebe, die Mietverträge über Büro- oder Gewerberäume kündigen, unterliegen grundsätzlich anderen Regeln als Wohnraummieter. Das Mieterschutzrecht des BGB gilt hier nur eingeschränkt. Kündigungsfristen werden meist vertraglich vereinbart; gesetzliche Mindestregelungen sind seltener. In vielen Gewerbemietverträgen sind Laufzeiten von 5 oder 10 Jahren mit festen Kündigungsterminen üblich. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist dann ausgeschlossen.
Für HR-Abteilungen relevant: Bei Betriebsverlagerungen oder Standortschließungen muss die Kündigung von Gewerbemietverträgen frühzeitig in die Projektplanung aufgenommen werden, da Fehler hier finanzielle Konsequenzen in erheblicher Höhe haben können. Wer außerdem im Vorfeld eines neuen Mietvertrags Bewerberdaten zur Bonitätsprüfung erhebt, sollte die rechtlichen Grenzen kennen: Der Artikel Mieterselbstauskunft Vorlage: Welche Fragen erlaubt sind und welche nicht gibt dazu praxisnahe Orientierung.
💬 Meine Einschätzung
Viele Menschen glauben, die Kündigung eines Mietvertrags sei Formsache – ein kurzes Schreiben, fertig. Die Praxis zeigt das Gegenteil: Fehlende Unterschriften von Mitbewohnern, falsch berechnete Fristen oder eine E-Mail statt eines Briefes führen jedes Jahr zu tausenden unwirksamen Kündigungen. Besonders unterschätzt wird die Zugangsproblematik: Der Brief muss beim Empfänger ankommen, nicht nur abgeschickt werden. Wer auf den dritten Werktag des Monats setzt, lebt gefährlich, weil Samstage als Werktage zählen, Sonntage hingegen nicht. Meine Empfehlung: Kündigung immer mindestens drei Tage vor dem Stichtag absenden, Einschreiben wählen und eine Kopie des Schreibens aufbewahren. Eine gute Vorlage ist dabei kein bürokratischer Luxus, sondern günstiger Selbstschutz.
- Kündigung nur schriftlich per Brief mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter – § 568 BGB.
- Mieter: einheitlich 3 Monate Frist; Vermieter: 3, 6 oder 9 Monate je nach Wohndauer.
- Zugang spätestens am 3. Werktag des Monats – sonst zählt der Kündigungstermin erst einen Monat später.
- Fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund, der im Schreiben konkret benannt werden muss.
- Gewerbemietverträge haben häufig vertraglich vereinbarte Fristen von 5 bis 10 Jahren ohne ordentliches Kündigungsrecht.
- Versand per Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung sichern den Nachweis.
Quellen und weiterführende Literatur
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 543, 568, 573, 573c – Mietrecht (Bundesministerium der Justiz, Gesetze-im-Internet.de)
- Deutscher Mieterbund e.V. – Ratgeber Kündigungsfristen und Formvorschriften
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2015 – VIII ZR 47/15 (Zugang von Willenserklärungen bei Briefkasteneinwurf)
- Stiftung Warentest – Finanztest: „Mietrecht: Kündigung des Mietvertrags“, Ausgabe 2024


